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Chirurgische Therapie (CPT)

 

In der AIT werden der supra- und subgingivale Biofilm und Zahnstein mit oder ohne adjuvante Maßnahmen professionell entfernt (reduziert). Allerdings kann die vollständige Entfernung des subgingivalen Biofilms und Zahnsteins bei Zähnen mit hohen Sondierungstiefen (≥ 6 mm) oder im Bereich von anatomisch komplexen Flächen (Wurzeleinziehungen, Furkationen und Knochentaschen) schwierig sein und sich dadurch die Endpunkte der Therapie nicht erreichen lassen.

Was sagt die neue PAR-Richtlinie?

Nach dem geschlossenen Vorgehen ist zu prüfen, ob die zahnmedizinische Notwendigkeit besteht, an einzelnen Parodontien zusätzlich ein offenes Vorgehen durchzuführen. Dies kann für Parodontien angezeigt sein, bei denen im Rahmen der Befundevaluation eine Sondierungstiefe von ≥ 6 mm gemessen wurde. Die Entscheidung, ob ein offenes Vorgehen durchgeführt werden soll, trifft die Vertragszahnärztin oder der Vertragszahnarzt nach gemeinsamer Erörterung mit der oder dem Versicherten. Im Frontzahnbereich besteht aus ästhetischen Gründen eine strenge Indikation zum offenen Vorgehen. Sofern auf Grundlage der Entscheidung nach Satz 3 ein offenes Verfahren durchgeführt wird, gibt die Vertragszahnärztin oder der Vertragszahnarzt diese Entscheidung der Krankenkasse zur Kenntnis.

Die Chirurgische Therapie (BEMA-Position CPT a/einwurzeliger Zahn, 22 Punkte und CPT b/mehrwurzeliger Zahn, 34 Punkte) erfolgt im Rahmen eines offenen Vorgehens und umfasst die Lappenoperation (einschließlich Naht und/oder Schleimhautverbände) sowie das supra- und subgingivale Debridement.

Mit der Leistung nach Nr. CPT sind während oder unmittelbar danach erbrachte Leistungen nach den Nrn. 105, 107 und 107 a abgegolten.

Drei bis sechs Monate nach Beendigung der chirurgischen Therapie erfolgen eine erneute Befundevaluation und deren Erörterung.

Das PDF-Formular unterliegt dem Urheberrecht. Ausführbare Versionen der neuen Vordrucke für die PAR-Richtlinie werden von den PVS-Herstellern oder den KZVen (Vordruck 5 c) zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer KZV und/oder Ihrem PVS-Anbieter.

Unsere Antworten zu Ihren Fragen: CPT

Es ist die Messung der Sondierungstiefen bei der Befundevaluation nach der AIT ausschlaggebend. 

Nein, die chirurgische Parodontitistherapie muss nach der neuen Richtlinie nicht mehr beantragt werden. Sie muss lediglich der Krankenkasse zur Kenntnis gebracht werden. Daher ist auch keine zusätzliche Begutachtung mehr vorgesehen. 

Die Behandlungsrichtlinie definiert, dass bei persistierend vertieften Taschen von ≥ 6 mm ein zusätzliches chirurgisches Vorgehen erfolgen kann.

Die Entscheidung, ob ein offenes Vorgehen durchgeführt werden soll, trifft der/die Zahnarzt*ärztin nach gemeinsamer Erörterung mit dem/der Patient*in. Keinesfalls kann ohne die Einwilligung der Patient*innen eine Leistung durchgeführt werden. Die Nicht-Einwilligung ist zu dokumentieren. Die UPT kann dennoch durchgeführt werden. 

Lappenoperationen können zu Gingivaretraktionen führen und insofern zu ästhetischen Beeinträchtigungen. Hierüber muss aufgeklärt werden. Nach gemeinsamer Erörterung ist die Entscheidung, ob im Frontzahnbereich dennoch ein offenes Vorgehen durchgeführt werden soll, von der Vertragszahnärztin oder dem Vertragszahnarzt zu treffen. 

Die BEV muss nicht gesondert angezeigt werden, sondern kann nach genehmigtem Antrag bzw. nach Entscheidung für eine CPT und Information an die KK erbracht und abgerechnet werden.

Die entsprechenden Parodontien werden in der UPT mitbehandelt.

Das schließt sich nicht grundsätzlich aus; jedoch dürfen die Leistungen CPT a/b nicht von privatzahnärztlichen Leistungen abhängig gemacht werden.

Die Mitteilung über die Durchführung ist nur vor Beginn der UPT, nach BEV a möglich.

Tipps zur CPT

Die chirurgische Therapie zielt auf die Bereiche, die nicht adäquat auf die vorangegangene Behandlung angesprochen haben. Das Ziel ist hierbei, Zugang zu tiefen parodontalen Taschen zu erlangen, welche zur Komplexität der Erkrankung (z. B. Knochentaschen oder Furkationsbefall) beitragen oder diese Defekte zu regenerieren bzw. zu resezieren. Mehr Empfehlungen zu der chirurgischen Parodontaltherapie finden Sie in den EFP-Behandlungsrichtlinien.

Chirurgische Eingriffe bedürfen einer zusätzlichen Patienteneinwilligung. Spezifische Risiken und medizinische Kontraindikationen müssen berücksichtigt werden. 

Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e.V. (DG PARO)